Frau im Saunabecken

AGB & Haus und Badeordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haus- und Badeordnung
(AGB) der Kurhessen Therme Badebetriebe Werner Wicker GmbH & Co. KG,
Kassel, Stand 07/2026

§ 1 Anwendungsbereich und Zweck

(1)   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Haus- und Badeordnung (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Kurhessen Therme Badebetriebe Werner Wicker GmbH & Co. KG (nachfolgend: „Therme“) und ihren Sauna- und Badegästen sowie den Gesundheitssport ausübenden Personen (nachfolgend: „Besucher“), die den Besuch der Therme selbst betreffen oder anlässlich dieses Besuchs entstehen.

(2) Die AGB dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Therme und ihrer angeschlossenen Einrichtungen.

§ 2 Verbindlichkeit 

(1)     Diese AGB sowie die Haus- und Badeordnung sind für die Besucher verbindlich. Die Therme stellt diese Ordnungen auf Anfrage zur Verfügung.

(2)     Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung oder eines Gutscheins erkennt jeder Besucher diese AGB sowie die weiteren, gegebenenfalls spezielleren Regelungen (insbesondere für Saunen und Gesundheitssport) für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.

(3)     Das Personal oder weitere Beauftragte der Therme üben das Hausrecht aus. Anweisungen ist Folge zu leisten. Besucher, die gegen die AGB verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts- oder Verwaltungsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

(4)     Gesondert gekennzeichnete und ausgewiesene Bereiche der Therme werden aus Gründen der Sicherheit und zur Verhinderung von Straftaten videoüberwacht. Besucher werden durch sichtbare Hinweise darauf aufmerksam gemacht. Die Videoüberwachung erfolgt gemäß DSGVO und BDSG; Aufzeichnungen werden nach 72 Stunden gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung eines Vorfalls erforderlich sind.

(5)     Die AGB gelten für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzungen durch bestimmte Personengruppen (z.B. Kursteilnehmer, Gesundheitssport) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der AGB bedarf.

(6)     Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, das Anbringen von Plakaten oder das Verteilen von Schriften sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

 

§ 2a Gleichbehandlung, Intimsphäre und Hausrecht

(1)     Die Therme behandelt alle Gäste gleich. Differenzierungen erfolgen nur, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, z.B. der Schutz der Privatsphäre und Intimsphäre in textilfreien Bereichen.

(2)     Der Betreiber übt sein Hausrecht aus, wenn das Verhalten eines Gastes zu berechtigten Beschwerden anderer Gäste führt oder der Schutz von Sicherheit, Ruhe, Ordnung, Privatsphäre und Intimsphäre dies erfordert.

(3)     Die Ausübung des Hausrechts erfolgt verhältnismäßig. Vor einem Ausschluss werden mildere Mittel geprüft, z.B. Aufklärung, Hinweis auf alternative Bereiche oder zeitliche Trennung.

 

§ 3 Öffnungszeiten und Preise

(1)     Öffnungszeiten und gültige Preislisten sind an der Kasse einsehbar. Alle Preise gelten pro Person und Eintritt.

(2)     Badebecken und Schwitzkabinen sind 30 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen und die Um- kleiden aufzusuchen.

(3)     Für einzelne Becken, Saunen oder Veranstaltungen können besondere Zutrittsvoraussetzungen, Preise und Öffnungszeiten festgelegt werden. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Personalausweis, Studentenausweis) kann verlangt werden.

(4)    Bei unerheblichen, betriebsüblichen, sicherheits- oder wartungsbedingten Einschränkungen einzelner Angebote oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.

(5)     Gelöste Eintrittskarten, Chip Coins und Wertschecks werden nicht zurückgenommen. Tageskarten gelten nur am Tag der Lösung. Gutscheine verfallen nach 5 Jahren ab Ausstellungsdatum.

(6)     Eintrittskarten sowie Kassenbelege sind bis zum Verlassen der Therme aufzubewahren und nicht übertragbar.

(7)     Die Verweildauer einschließlich Aus- und Einkleiden richtet sich nach dem gewählten Tarif und beginnt mit dem Eintritt in den Nutzungsbereich. Bei Überschreitung besteht Nachzahlungspflicht.

§ 4 Zutritt

(1)     Der Besuch der Therme steht grundsätzlich jeder Person offen, die im Besitz einer gültigen Eintritts karte oder Zutrittsberechtigung ist.

(2)     Für Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist eine geeignete Begleitperson erforderlich. Minderjährige unter 16 Jahren haben ohne Aufsicht keinen Zugang zu den textilfreien Bereichen. Weitere Alters- oder Sonderregelungen (z. B. Wellnessbereiche, 1001 Nacht Welt oder Damensauna) können vom Betreiber festgelegt werden.

(3)     Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können oder zu Krampf- bzw. Ohnmachtsanfällen neigen, dürfen die Therme nur in Begleitung einer geeigneten Person betreten.

(4)     Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen, die

  • unter Einfluss berauschender oder sedierender Mittel stehen,
  • Tiere mit sich führen,
  • an meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten oder offenen Wunden leiden.

(5)     Der Zutritt zu exklusiven Damenbereichen steht ausschließlich Personen des weiblichen biologischen Geschlechts offen. Minderjährige unter 6 Jahren sowie diensthabende Mitarbeiter in dienstlicher Funktion sind ausgenommen. In der Damensauna können Aufgusszeremonien sowie technische Dienste (z. B. Reinigung oder Sicherheit) auch von männlichen bzw. andersgeschlechtlichen Mitarbeitenden durchgeführt werden.

(6)     Gemischte Bereiche, insbesondere das Thermalbad (textilpflichtig) und die gemischte Sauna (textil frei), stehen allen Gästen offen. In diesen Zonen gilt ein strikter Schutz der Privatsphäre. Jede Form des Beobachtens, Belästigens oder Zurschaustellens ist untersagt und kann zu Maßnahmen nach Hausrecht führen.

(7)     Bei Zweifeln über die Nutzung eines geschlechtsspezifischen Bereichs erfolgt eine diskrete Ansprache durch das Personal mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung, z.B. Nutzung gemischter Zonen oder zeitliche Trennung. Ein Anspruch auf Zutritt besteht nicht, wenn dadurch die Intimsphäre anderer Gäste beeinträchtigt wird.

(8)     Besucher und ihr Gepäck können beim Betreten oder Verlassen der Therme unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sicherheitstechnisch überprüft werden.

(9)   Mit Betreten des Nutzungsbereichs ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.

 

§ 5 Allgemeine Verhaltensregeln

(1)     Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Dritte dürfen nicht belästigt oder beeinträchtigt werden. Insbesondere sind Handlungen zu unterlassen, die die Privatsphäre oder Intimsphäre anderer Gäste verletzen, z.B. anhaltendes Anstarren, Aufsuchen geschlechtsspezifischer Räume entgegen der Hausordnung oder Mitführen von Aufnahmegeräten.

(2)     Einrichtungen und Anlagen sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen oder Verunreinigungen können mit Kostenersatz belegt werden.

(3)     In Bad und Sauna gelten je nach Bereich unterschiedliche Bekleidungsregeln, die ausgeschildert und verbindlich sind.

(4)     Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben, Maniküren oder ähnliche Tätigkeiten sind nicht erlaubt.

(5)     Sexuelle Handlungen oder (Selbst-)Darstellungen sind verboten und führen zu Hausverbot sowie gegebenenfalls zur Strafanzeige.

(6)     Rauchen ist nur in ausgewiesenen Außenbereichen gestattet. Elektronische Zigaretten und Vapes unterliegen derselben Regelung.

(7)     Das Mitbringen von Speisen und Getränken insbesondere in Transportbehältern wie Kühlboxen- oder Taschen ist nicht erlaubt. Ausnahmen kann die Leitung schriftlich zulassen.

(8)     Glasbehälter oder zerbrechliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.

(9)     Das Telefonieren ist in Ruheräumen, Saunen und Umkleiden nicht gestattet.

(10)     Intimschmuck ist aus Sicherheits- und Hygienegründen im Saunabereich nicht erlaubt.

(11)     Mitgebrachte übergroße Taschen und Reisekoffer sind in den Räumlichkeiten nicht gestattet. Kinder wagen müssen im Außenbereich des Eingangs abgestellt werden. Ausnahmen von diesen Regelungen müssen ausdrücklich von der Betriebsleitung genehmigt werden.

 

§ 5a Verbotene Substanzen

(1)     Der Konsum, Besitz, Erwerb, Verkauf oder die Weitergabe von Betäubungsmitteln, psychoaktiven Stoffen oder vergleichbaren Substanzen ist auf dem gesamten Gelände der Therme, einschließlich der Parkflächen und Betriebsgebäude, strengstens untersagt.

(2)     Das Verbot umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend: Cannabis (Marihuana, Haschisch), THC, CBD-Produkte, synthetische Cannabinoide, Amphetamine, Methamphetamine, Ecstasy, Kokain, Heroin, LSD, Psilocybinhaltige Pilze und vergleichbare Rausch mittel.

(3)     Ebenso verboten ist der Konsum oder Besitz von Mitteln, die aufgrund ihrer Wirkung oder Darreichungsform geeignet sind, den Bewusstseinszustand zu beeinflussen oder die Sicherheit anderer Besucher zu gefährden, auch wenn sie nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen.

(4)     Besucher, die unter Einfluss solcher Substanzen stehen, können des Hauses verwiesen oder mit einem Hausverbot belegt werden. Zuwiderhandlungen können zur Anzeige gebracht werden.

(5)     Der Betreiber behält sich vor, bei begründetem Verdacht Kontrollen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.

§ 6 Haftung

(1)     Die Therme haftet nicht für Schäden der Besucher, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Davon unberührt bleibt die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

(2)     Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Das Einbringen in Schränke oder Wertfächer begründet keine Verwahrpflicht.

(3)     Bei schuldhaftem Verlust von Chipcoins oder Leihartikeln werden angemessene Pauschalbeträge erhoben (Chipcoin 5 €, Wertfachschlüssel 10 € usw.).

(4)    Die Nutzung von Park- oder Einstellplätzen erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 7 Verhaltensregeln für den Thermalbadbetrieb

(1)    Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Badekleidung aus geeignetem Material gestattet. Alltagskleidung, Unterwäsche oder „doppelte Badehosen“ sind nicht zulässig. Für Ganzkörperbadebekleidung (wie z. B. Burkinis) gilt: Diese muss aus speziellem Badetextilmaterial (z. B. Polyester/Elasthan) gefertigt sein und eng am Körper anliegen. Weite, kleidähnliche oder flatternde Gewänder, Röcke, Überwürfe, Tücher und dergleichen sind aus Gründen der Betriebssicherheit (Gefahr des Verfangens an Ansaugöffnungen und Wasserattraktionen) sowie der Wasserhygiene im Nassbereich ausdrücklich untersagt. Aus hygienischen Gründen darf unter Ganzkörperbadeanzügen keine normale Unterwäsche (z. B. Baumwollunterhosen, BHs) oder Alltagskleidung getragen werden; zulässig ist ausschließlich spezielle, für den Schwimmsport bestimmte Bade- und Funktionsunterbekleidung aus synthetischem, wassergeeignetem Material.

(2)    Seitliches Einspringen, Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen ist verboten.

(3)   Die Nutzung der Wasserattraktionen erfordert Rücksichtnahme auf andere Gäste.

(4)    Schwimmhilfen oder Spielgeräte dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals verwendet werden.

(5)   Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte dürfen nicht benutzt werden, wenn dadurch andere Gäste gestört werden.

(6)   Fotografieren und Filmen ist im gesamten Thermalbad ohne Genehmigung verboten. Zuwiderhandlungen führen zu Hausverbot und ggf. Strafanzeige.

(7)   Der Aufenthalt und das Verweilen im gesamten Gastronomiebereich innerhalb des Badebereichs ist ausschließlich mit Bademantel oder gleichwertiger Bekleidung erwünscht.

(8)   Der Verzehr von Speisen darf ausschließlich an den Tischen der Gastronomiebereiche (innen und außen) erfolgen.

(9)   Darüber hinaus sind im gesamten Gastronomiebereich des Saunabetriebs ein Bademantel oder trockene, bedeckende Kleidung vorgeschrieben.

§ 7a Nutzung der Therapiebecken

(1)     Die Nutzung der explizit als „Therapiebecken“ (oder ähnlich gekennzeichneten Becken) ausgewiesenen Wasserflächen ist nicht im allgemeinen Leistungsumfang des regulären Badebetriebs und der Eintrittstarife der Kurhessen Therme enthalten. Abweichend davon ist die Nutzung des Therapiebeckens für reguläre Badegäste zu den Zeiten möglich, zu denen keine Therapien, ärztlich verordnete Behandlungen oder Kurse stattfinden.

(2)     Das Therapiebecken dient primär der Erbringung therapeutischer Leistungen im Rahmen von ärztlich verordneten Behandlungen, Kursen oder speziellen, separat gebuchten Therapieangeboten.

(3)     Eine eigenständige oder nicht therapeutisch veranlasste Nutzung dieser Becken durch reguläre Badegäste ist während der laufenden Therapie- und Kurszeiten ausdrücklich untersagt. Diese Becken sind während dieser Zeiten ausschließlich für therapeutische Zwecke und die entsprechenden Teilnehmer bzw. Patienten reserviert

 

§ 8 Verhaltensregeln für den Saunabetrieb

(1) Der Saunabetrieb dient der Gesundheitsförderung, Entspannung und Erholung der Besucher.

(2) Der Saunabetrieb ist grundsätzlich textilfrei. In bestimmten Bereichen oder zu bestimmten Zeiten können abweichende Regelungen gelten, die durch Beschilderung oder Ankündigung bekannt gemacht werden.

(3) Die Benutzung von Sport- oder Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nicht gestattet.

(4) Ruheliegen dürfen nur mit einem trockenen, ausreichend großen Handtuch oder einem Bademantel genutzt werden.

(5) Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem saugfähigen Liegetuch zu benutzen, das die gesamte Sitzfläche bedeckt. Schweiß darf nicht direkt auf Holzteile gelangen.

(6) In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff können Sitzunterlagen benutzt werden. Mit bereitgestellten Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen vor und nach Nutzung gereinigt werden.

(7) Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Lampen, Saunaöfen einschließlich Schutzgitter) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.

(8) In Schwitzräumen darf nur ein Liegetuch oder eine Sitzunterlage mitgenommen werden.

(9) Badeschuhe sind in Sauna- und Warmlufträumen nicht erlaubt.

(10) In der „1001 Nacht Welt“ kann das Warm- und Heißluftbad mit Badeschuhen betreten werden.

(11) In Schwitzräumen sind laute Gespräche, Bürsten, Schaben und Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln (Salz, Honig, Essenzen etc.) nicht erlaubt.

(12) Vor Nutzung der Schwitzräume, Tauchbecken oder anderer Badebecken ist zu duschen.

(13) In Ruheräumen ist Ruhe zu wahren. In ausgewiesenen „stillen“ Bereichen sind Geräusche zu vermeiden.

(14) Im gesamten Saunabereich ist das Telefonieren, Fotografieren und Filmen untersagt. Elektronische Geräte mit Kamerafunktion (z.B. Smartphone, Tablet, Smartwatch) dürfen nicht mitgeführt werden.

(15) Rücksichtnahme und Intimsphäre: In textilfreien Bereichen ist gegenseitige Rücksichtnahme zwingend. Das Personal ist berechtigt, Gäste zur Wahrung der Intimsphäre umzusetzen oder des Bereichs zu verweisen.

(16) Vorgehen bei Beschwerden: Bei Beschwerden prüft das Personal den Sachverhalt, spricht die betroffene Person diskret an, weist auf die Hausordnung hin und bietet eine einvernehmliche Alternative an (z.B. Nutzung gemischter Bereiche). Bei Weigerung wird das Hausrecht ausgeübt.

§ 9 Selbstbestimmung, Gleichbehandlung und Antidiskriminierung

(1) Grundsatz der Gleichbehandlung: Die Therme achtet die geschlechtliche Identität und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aller Besucher. Wir behandeln alle Gäste ungeachtet ihrer geschlechtlichen Identität gleich, sofern dem keine überwiegenden Interessen Dritter oder der Schutz der Intimsphäre entgegenstehen.

(2) Hausrecht und privatrechtlicher Rahmen: Als Einrichtung in privater Trägerschaft unterliegen wir dem Privatrecht. Die Regelungen dieses Paragrafen sowie die Bestimmungen zum Zutritt (§ 4) und zum Saunabetrieb (§ 8) konkretisieren die Ausübung unseres Hausrechts im Sinne des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG).

(3) Zonentrennung und Intimsphäre: Um den unterschiedlichen Schutzzielen gerecht zu werden, unterscheiden wir zwischen verschiedenen Bereichen:

(4) Gemischte Zonen: Im Thermalbad und in der gemischten Sauna steht die Nutzung allen Gästen offen. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme oberstes Gebot.

(5) Geschlechtsspezifische Zonen: Der Zutritt zu exklusiven Damenbereichen richtet sich nach den Bestimmungen in § 4. Diese Trennung dient ausschließlich dem Schutz der Intimsphäre und der Vermeidung von Konfliktsituationen.

(6) Bedeckung und Bekleidungsregeln: Im Thermalbad ist grundsätzlich übliche Badekleidung gemäß den Bestimmungen in § 7 zu tragen. In textilfreien Saunabereichen gilt grundsätzlich das Gebot der Textilfreiheit. Die Einhaltung der in § 7 definierten Material- und Sicherheitsanforderungen an Bekleidung dient der Aufrechterhaltung der Betriebs- und Hygienesicherheit und wird im Rahmen des Hausrechts durchgesetzt.

(7) Das Personal ist jedoch berechtigt, im Einzelfall Weisungen zu erteilen, primäre Geschlechtsmerkmale zu bedecken (z.B. durch ein Handtuch), wenn dies zur Wahrung des Rechtsfriedens oder der Intimsphäre anderer Gäste zwingend erforderlich ist. Konfliktlösung: Bei Unklarheiten oder Beschwerden erfolgt eine diskrete einzelfallbezogene Ansprache durch das Personal. Ziel ist stets eine einvernehmliche Lösung, etwa durch den Hinweis auf alternative Zeitfenster oder gemischte Zonen.

§ 10 Besondere Hinweise

(1) Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen haben eigenverantwortlich zu prüfen, ob Saunabesuche für sie geeignet sind.

(2) In Sauna- und Schwitzräumen bestehen besondere Bedingungen wie hohe Temperaturen, gedämpftes Licht und Stufenbänke, die besondere Vorsicht erfordern.

(3) Aufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden.

(4) Ergänzungen zu Badebekleidung und Hygiene für Kinder Badebekleidung im FKK-Bereich (Kinder bis 10 Jahre): Im textilfreien Bereich (FKK-Bereich) kann Kindern bis zum vollendeten zehnten (10.) Lebensjahr in begründeten Ausnahmefällen (z.B. erhöhte Kälteempfindlichkeit, medizinische Notwendigkeit) das Tragen von Badebekleidung gestattet werden. Dies erfordert eine vorherige Absprache und ausdrücklicher Genehmigung durch die Betriebsleitung oder das entsprechend bevollmächtigte Personal.

(5) Hygienevorschrift (Kleinkinder/Babys): Kleinkinder und Babys, die noch nicht vollständig trocken sind, müssen in allen Beckenbereichen (Schwimmbecken, Thermalbecken, Planschbecken etc.) ausnahmslos eine geeignete, wasserfeste Badewindel (Schwimmwindel) tragen. Normale Weg werfwindeln oder Stoffwindeln sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Das Personal ist berechtigt, bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift den Zugang zu den Becken zu untersagen.

§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Bad Homburg, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist. Ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Datenschutzhinweis Hausverbote

Zum Schutz von Sicherheit, Ordnung und Intimsphäre kann der Betreiber personenbezogene Daten zum Zweck der Durchsetzung von Hausverboten verarbeiten (z.B. Name, Datum, Anlass, Geltungs dauer). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Betreibers).

Die Daten werden nach Zweckerreichung, spätestens nach 12 Monaten, gelöscht.

Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch nach Art. 15 ff. DSGVO.

Datenschutzbeauftragter: Dr. Ralf Schadowski

E-Mail: datenschutz@wicker.de

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